Allgemeine Geschäftsbedingungen PINC Solutions GmbH PINC SPACES Raumvermietung

1. Allgemeines

1. Die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für sämt­li­che Leis­tun­gen der PINC Solu­ti­ons GmbH für den Bereich PINC SPACES Raum­ver­mie­tung, die die­se gegen­über ihren Nut­zern / Ver­trags­part­nern erbringt.

2. Das Ange­bot rich­tet sich sowohl an Pri­vat­kun­den als auch an Unternehmen.

3. Die Work­shop­räu­me dür­fen durch den Nut­zer nur für den bezeich­ne­ten Betrieb und den ange­ge­be­nen Zweck benutzt wer­den. Ein Ver­stoß gegen die­se Bestim­mung berech­tigt PINC Solu­ti­ons zur frist­lo­sen Kündigung

2. Leistungsbeschreibung

Gegen­stand der Ange­bo­te und Dienst­leis­tun­gen der PINC Solu­ti­ons GmbH, Bereich PINC SPACES ist die Ver­mie­tung von Mee­ting , Event , Büro , und Work­shop­flä­chen. Wei­te­re Dienst­leis­tun­gen umfas­sen die Bereit­stel­lung von Infra­struk­tur; dazu gehö­ren W LAN, Bea­mer und wei­te­res Prä­sen­ta­ti­ons­ma­te­ri­al sowie die Rei­ni­gung. Ein recht­li­cher Anspruch auf die­se Dienst­leis­tun­gen besteht nicht.

3. Zugangsbedingungen

1. Die Öff­nungs­zei­ten der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES in der Lenz­stra­ße 5 in Nürn­berg sind Mon­tag bis Frei­tag von 9:00 – 18:00 Uhr. Am Wochen­en­de und an Fei­er­ta­gen sind die PINC SPACES geschlos­sen. Nach Abspra­che mit dem Kun­den kön­nen die Öff­nungs­zei­ten erwei­tert werden.

2. Bei Raum­an­mie­tun­gen gilt als Ver­an­stal­tungs­dau­er der im Ver­trag genann­te Zeit­raum. Die Öffnung/Schließung der Räu­me erfolgt, sofern nichts ande­res ver­ein­bart wur­de, eine hal­be Stun­de vor/nach dem Mietbeginn.

4. Vertragsschluss

1. Mit der Unter­zeich­nung des Unter­miet­ver­tra­ges mit der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES kom­men die ent­spre­chend vom Nut­zer gewähl­ten Tari­fe zustande.

2. Mit der Unter­zeich­nung sichert der Nut­zer zu, dass die ange­ge­be­nen Daten voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß sind. Der Nut­zer ver­pflich­tet sich, die Ände­rung sei­ner per­sön­li­chen Daten unver­züg­lich anzuzeigen.

5. Tarife und Zahlungsmodalitäten

1. Alle Prei­se der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES sind Net­to­prei­se zzgl. der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Umsatzsteuer.

2. Gäs­te und Nut­zer der Mee­ting- und Ver­an­stal­tungs­räu­me haben nach Erhalt unse­rer Rech­nung ein Zah­lungs­ziel von 14 Tagen. Es gel­ten unse­re Stornobedingungen.

3. Nicht kalen­der­mä­ßig fäl­li­ge Rech­nun­gen sind bin­nen 14 Tagen ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zahl­bar. Ab Ver­zugs­ein­tritt ist PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES berech­tigt, die gesetz­li­chen Ver­zugs­zin­sen gel­tend zu machen. Fer­ner kann die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES je Mah­nung eine pau­scha­le Mahn­ge­bühr in Höhe von € 5,00 verlangen.

4. Die end­gül­ti­ge Abrech­nung erfolgt nach Rück­ga­be / Räu­mung des Ver­trags­ge­gen­stan­des ent­spre­chend der tat­säch­li­chen Inan­spruch­nah­me und even­tu­ell wäh­rend der Miet­zeit ange­fal­le­nen / erbrach­ten Zusatz­leis­tun­gen, jedoch min­des­tens nach dem im Ver­trag benann­ten Umfang. Ein Recht auf Min­de­rung der Ver­trags­sum­me wegen einer gerin­ge­ren, als der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten, Nut­zung besteht nicht.

5. Bei Raum­nut­zung außer­halb der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zeit wird jede ange­fan­ge­ne Stun­de als vol­le Stun­de berech­net, sofern nicht anders vereinbart.

6. Die Dau­er und Prei­se für die Nut­zung der Räum­lich­kei­ten bestim­men sich aus­schließ­lich nach der Auf­trags­be­stä­ti­gung durch die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES. Sind in der Auf­trags­be­stä­ti­gung fes­te Prei­se genannt und lie­gen zwi­schen Ver­trags­schluss und Leis­tungs­er­brin­gung mehr als 4 Mona­te, ist die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES berech­tigt, Preis­än­de­run­gen vor­zu­neh­men. Das Cate­ring kann in den Ver­an­stal­tungs­räum­lich­kei­ten und den angren­zen­den Flä­chen, nur durch die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES beauf­tragt wer­den. Eine Beauf­tra­gung an Dritt­un­ter­neh­men durch den Kun­den inner­halb der Räum­lich­kei­ten wird aus­ge­schlos­sen. Für das Cate­ring wird ein Preis in der Auf­trags­be­stä­ti­gung festgelegt.

7. Zah­lun­gen sind auf bar­geld­lo­sem Weg ohne Kos­ten für den Zah­lungs­emp­fän­ger zu leisten.

8. Bei Unter­zeich­nung eines Ange­bo­tes über einer ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung von 10.000€ (net­to) wer­den auto­ma­tisch 20% von der ver­ein­bar­ten Raum­mie­te fäl­lig. Die­ser Betrag ist nicht erstattungsfähig.

6. Teilnehmerzahl

Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich bei abwei­chen­der Teil­neh­mer­zahl zum Ange­bot, die­se der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES bis spä­tes­tens 10 Werk­ta­ge vor der Ver­an­stal­tung schrift­lich mit­zu­tei­len. Die­se Anga­ben gel­ten als garan­tier­ter Ver­trags­in­halt und wer­den bei der End­ab­rech­nung ent­spre­chend berücksichtigt.

7. Technische Einrichtungen

Der Mie­ter hat vor oder bei Abschluss des Miet­ver­tra­ges, spä­tes­tens aber 7 Tage vor Miet­be­ginn, der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES die tech­ni­schen Erfor­der­nis­se der Ver­an­stal­tung bekannt zu geben. Kommt der Mie­ter die­ser Ver­pflich­tung nicht nach, kann die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES nicht gewähr­leis­ten, dass die not­wen­di­ge tech­ni­sche Aus­stat­tung für die Ver­an­stal­tung von ihm bereit­ge­stellt wer­den kann.

8. Rücktritt vom Vertrag

Bei Ver­an­stal­tun­gen mit einer ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung bis 5.000€ (net­to) Gesamtumsatz:

  • bis zum 14. Arbeits­tag (Mon­tag-Frei­tag) vor dem ver­ein­bar­ten Beginn der Ver­an­stal­tung zahlt der Kun­de kei­ne Vergütung;
  • bis zum 10. Arbeits­tag vor dem ver­ein­bar­ten Beginn der Ver­an­stal­tung zahlt der Kun­de 50 % der ver­ein­bar­ten Vergütung;
  • bis zum 5. Arbeits­tag vor dem ver­ein­bar­ten Beginn der Ver­an­stal­tung, zahlt der Kun­de 70 % der ver­ein­bar­ten Vergütung

Bei Ver­an­stal­tun­gen mit einer ver­ein­bar­ten Vergütung bis 10.000€ (net­to) Gesamtumsatz:

  • bis zum 21. Arbeits­tag (Mon­tag-Frei­tag) vor dem ver­ein­bar­ten Beginn des Events, zahlt der Kun­de kei­ne Vergütung;
  • bis zum 11. Arbeits­tag vor dem ver­ein­bar­ten Beginn des Events, zahlt der Kun­de 50 % der ver­ein­bar­ten Vergütung;
  • bis zum 6. Arbeits­tag vor dem ver­ein­bar­ten Beginn des Events, zahlt der Kun­de 70 % der ver­ein­bar­ten Vergütung;
  • Bei einer spä­ter erfol­gen­den Stor­nie­rung wird die gesam­te Ver­gü­tung berechnet.

9. Datenschutz

1. Die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES wird die Vor­schrif­ten über den Daten­schutz nach dem Euro­päi­schen Daten­schutz­ge­setz (DSGVO) und den wei­te­ren gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zum Daten­schutz beachten.

2. Der Nut­zer erklärt sein Ein­ver­ständ­nis damit, dass sei­ne für die Ver­trags­durch­füh­rung not­wen­di­gen per­sön­li­chen Daten auf Daten­trä­gern gespei­chert werden.

10. Vertragsdurchführung

1. Die Unter­ver­mie­tung an Drit­te ist ausgeschlossen.

2. Der Nut­zer unter­nimmt kei­ne Ver­su­che unbe­rech­tig­ten Zugriffs auf die Infra­struk­tur durch Hack­ing oder ähn­li­che Methoden.

3. Der Nut­zer bestä­tigt, dass er die Diens­te und Infra­struk­tur der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES für kei­ne der im fol­gen­den auf­ge­zähl­ten Tätig­kei­ten nut­zen wird: a. Nut­zung im Zusam­men­hang mit Gewinn­spie­len, MLM (Schnee­ball­sys­te­men), Ket­ten­brie­fen, Spam-E- Mail, oder sons­ti­ge Art von uner­wünsch­ten Nach­rich­ten oder Wer­bung (sowohl pri­vat als auch geschäft­lich); b. Dif­fa­mie­rung, Miss­brauch, Beläs­ti­gung, Stal­king, Bedro­hung oder sons­ti­ge Ver­let­zung gesetz­li­cher Bestim­mun­gen (wie Schutz der Pri­vat­sphä­re, Per­sön­lich­keits­recht) von Per­so­nen oder Fir­men inner- und außer­halb des Cowor­king- Space; c. Ver­brei­tung von sit­ten­wid­ri­gen, belei­di­gen­den oder sons­ti­gen unge­setz­li­chen Mate­ria­li­en oder Daten inner­halb oder über die von der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES bereit­ge­stell­te Infra­struk­tur; d. Ver­brei­tung oder Bereit­stel­lung von Daten, die Bil­der, Foto­gra­fien, Soft­ware oder sons­ti­ges Mate­ri­al ent­hal­ten, das Geset­zen zum Schutz von geis­ti­gem Eigen­tum (z.B. Mar­ken­recht) unter­liegt, es sei denn der Nut­zer ist Rech­te-Inha­ber oder besitzt die Berech­ti­gung zur Ver­brei­tung; e. Ver­brei­tung von Daten die Viren, Tro­ja­ner, Wür­mer, Bots oder sons­ti­ge Schad­soft­ware ent­hal­ten; f. Ille­ga­ler Down­load von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Daten; g. Behin­de­rung oder Abhal­ten ande­rer Nut­zer vom Zugang und Anwen­dung der Ser­vices und Infra­struk­tur der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES.

11. Gewährleistung, Haftung

1. Der Nut­zer hat die Flä­che vor Ver­trags­schluss ein­ge­hend besich­tigt. Er erklärt sich ein­ver­stan­den, even­tu­el­le Instand­set­zungs­ar­bei­ten zu dul­den und ver­si­chert, dass er aus even­tu­el­len Beein­träch­ti­gun­gen am Gebäu­de kei­ne Min­de­rungs­rech­te, bzw. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che her­lei­ten wird, sofern PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES die­se nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht hat.

2. In allen Fäl­len, in denen die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES im geschäft­li­chen Ver­kehr auf­grund ver­trag­li­cher oder gesetz­li­cher Anspruchs­grund­la­gen zum Scha­dens- oder Auf­wen­dungs­er­satz ver­pflich­tet ist, haf­tet PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES nur, soweit ihr, ihren lei­ten­den Ange­stell­ten oder Erfül­lungs­ge­hil­fen Vor­satz, gro­be Fahr­läs­sig­keit, oder eine Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit zur Last fällt. Hier­von unbe­rührt bleibt die Haf­tung für die schuld­haf­te Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten und Garan­tien. Die Haf­tung ist jedoch inso­fern auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den beschränkt. Die Haf­tung für Fol­ge­schä­den, ins­be­son­de­re auf. ent­gan­ge­nen Gewinn oder Ersatz von Schä­den Drit­ter, wird aus­ge­schlos­sen, es sei denn, PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES fällt Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit zur Last.

PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES über­nimmt kei­ne Haf­tung für die Ver­let­zung von Schutz­rech­ten Drit­ter in Bezug auf Arbei­ten der Nut­zer, sowie die Über­mitt­lung von Daten und Daten­trä­gern durch den Nut­zer. Der Nut­zer ist dafür ver­ant­wort­lich, dass alle wett­be­werbs­recht­li­chen, urhe­ber­recht­li­chen, mar­ken­recht­li­chen, daten­recht­li­chen oder sons­ti­ge Rechts­ver­stö­ße im Rah­men der Ver­trags­be­zie­hung zur PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES unter­blei­ben. Sofern PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES von der­ar­ti­gen Rechts­ver­stö­ßen Kennt­nis erhält, wird das Ver­trags­ver­hält­nis unver­züg­lich gekün­digt. Im Fal­le eines Rechts­ver­sto­ßes hält der Nut­zer PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES von jeg­li­chen Ansprü­chen Drit­ter frei. Der Nut­zer ersetzt der PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung in der Höhe der gesetz­li­chen Anwalts­ge­büh­ren für den Fall, dass PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES von Drit­ten infol­ge einer Rechts­ver­let­zung in Anspruch genom­men wird.

12. Versicherung

Die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES ist in sei­ner Geschäfts­tä­tig­keit ver­si­chert. Es besteht jedoch kein Ver­si­che­rungs­schutz für per­sön­li­che Gegen­stän­de der Nut­zer. Hier­für wird der Abschluss einer geeig­ne­ten per­sön­li­chen Ver­si­che­rung empfohlen.

13. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

1. Der Nut­zer hat die Gegen­stän­de pfleg­lich zu behan­deln und nach Been­di­gung der Nut­zung in ver­trags­ge­mä­ßem, man­gel­frei­em und gebrauchs­fä­hi­gem Zustand an die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES zu über­ge­ben. Schä­den hier­an oder ver­lo­re­ne Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de sind der PINC Ser­vices, Bereich PINC SPACES voll­um­fäng­lich vom Nut­zer zu ersetzen.

2. Der Nut­zer hat sämt­li­che an den Nut­zer aus­ge­ge­be­ne Schlüs­sel und Schlüs­sel­kar­ten an die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES unver­züg­lich zu Ender der Ver­trags­lauf­zeit zurückzugeben.

14. Änderung der AGB

Die PINC Solu­ti­ons, Bereich PINC SPACES behält sich vor, die­se AGB jeder­zeit zu ändern. Die Ände­rung wird dem Nut­zer umge­hend mit­ge­teilt. Sofern der Nut­zer der Ände­rung der AGB nicht inner­halb von 14 Tagen nach Zugang der Ände­rungs­mit­tei­lung wider­spricht, gel­ten die geän­der­ten AGB als angenommen.

15. Schlussbestimmungen

1. Münd­li­che Neben­ab­re­den bestehen nicht. Alle Neben­ab­re­den bedür­fen der Schriftform.

2. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

3. Der Gerichts­stand ist der Sitz der PINC Solu­ti­ons GmbH in München.

4. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein, oder ihre Rechts­wirk­sam­keit spä­ter ver­lie­ren, so soll hier­durch die Gül­tig­keit der Geschäfts­be­din­gun­gen im Übri­gen nicht berührt wer­den. Für die­sen Fall ver­pflich­ten sich die Par­tei­en, an Stelle
der unwirk­sa­men Rege­lung eine wirk­sa­me Rege­lung zu ver­ein­ba­ren, die, soweit recht­lich mög­lich, den in die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen zum Aus­druck gekom­me­nen Inter­es­sen der Par­tei­en am nächs­ten kommt. Das glei­che gilt für den Fall, dass even­tu­el­le Ergän­zun­gen not­wen­dig werden.

Stand der AGBs: Juli 2023

PINC Solu­ti­ons GmbH, Bereich PINC SPACES, Lenz­stra­ße 5, 90408 Nürnberg